Rechtsanwältin

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Heike Mertens

Rechtsanwältin Heike Mertens, 1968 geboren und gebürtige Spandauerin, ist seit 1997 als Rechtsanwältin in Berlin Spandau tätig. Von Anfang an stand fest, dass es eine eigene Kanzlei sein musste. So gründete sie die Kanzlei „Rechtsanwältin Heike Mertens“ direkt nach dem erfolgreichen Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Von Beginn an lag der Schwerpunkt im Bereich des Familienrechts. Außerdem bearbeitet sie auch Mandate aus dem Bereich des Arzthaftungsrechtes.

2007 erfolgte die Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht.

Im Januar 2022 wurde Rechtsanwältin Heike Mertens zur Notarin mit Amtssitz in Berlin bestellt.

Rechtsanwältin Heike Mertens hat sich auf die Bearbeitung komplexer Scheidungsverfahren spezialisiert. Dabei bilden die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen einschließlich des Unterhaltes und des Zugewinnausgleiches den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Oft liegt der Schlüssel zu einer langfristigen Klärung in einer außergerichtlichen Regelung. Eine zufriedenstellende Vereinbarung lasst sich nur unter professioneller Anleitung erreichen. Hierfür ist es wichtig, dass die Beteiligten die gegenseitigen und die eigenen Standpunkte besser verstehen. Rechtsanwältin Heike Mertens hat die Ausbildung zur Mediatorin absolviert. Die in dieser Ausbildung erlernten Fähigkeiten, Denkmuster und Motivationen zu erkennen, sind bei der Verhandlung außergerichtlicher Lösungen, aber auch vor Gericht nützliche Hilfsmittel.

In gerichtlichen Verfahren unterstützt sie Rechtsanwältin Heike Mertens als erfahrene Prozessanwältin.

Neben dem Familienrecht sind Mandate aus dem Bericht des Pferderechts eine immer willkommene Gelegenheit, Hobby und Beruf zu verbinden. Hier konnte Rechtsanwältin Heike Mertens im Jahr 2017 die besondere Sachkunde in Theorie und Praxis durch das erfolgreiche Bestehen der „Prüfung zum Sachkundenachweis Pferdehaltung“ nachweisen. Dieses praktische Wissen ist die strategische Grundlage für eine fundierte Vertretung im Bereich des Pferderechts.

In Berlin ist es möglich, sowohl den Beruf der Notarin als auch den Beruf der Anwältin auszuüben, natürlich niemals in derselben Sache. Die langjährige anwaltliche Erfahrung im Familienrecht ist bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen von unschätzbarem Vorteil. Zuhören und erfahren, welche Ziele die Beteiligten erreichen wollen und dies rechtlich umsetzen ist dabei die Hauptaufgabe.

Beurkundungen von Immobilienverträgen, Nachlassregelungen und die Bearbeitung gesellschaftsrechtliche Themenkomplexe gehören ebenso zu den Aufgaben der Notarin.