Arzthaftungsrecht

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Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht – Rechtsanwältin Heike Mertens

Wenn Sie Opfer eines Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers geworden sind, entsteht die Frage, ob Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche bestehen. Für die Erfolgsaussichten einer Klage ist es im Arzthaftungsrecht von zentraler Bedeutung, den Behandlungsverlauf umfassend festzustellen.

Wir fordern die vollständigen Patientenakten bei den betreffenden Ärzten, Ärztinnen und Krankenhäusern an und setzen den Anspruch auf Herausgabe der Patientenakte ggf. auch gerichtlich durch. Sobald wir den Behandlungsverlauf umfassend festgestellt haben, werde ich Sie darüber beraten, ob ein Schlichtungsverfahren oder ein gerichtliches Verfahren sinnvoller ist. Die Durchsetzung von Ansprüchen im Arzthaftungsrecht gelingt auch oftmals durch Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses.

Von zentraler Bedeutung für die Erfolgsaussichten des Verfahrens ist die Frage, wer die Beweislast trägt. Grundsätzlich sind Patient*innen dafür beweispflichtig, dass die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch vorliegen. Dies bedeutet, Patient*innen muss beweisen, dass durch den Fehler des Arztes oder der Ärztin die eingetretenen Schäden entstanden sind.

Oftmals ist im Arzthaftungsrecht auch die Frage, ob der Patient oder die Patientin der Behandlung überhaupt zugestimmt hat und ob er über die Risiken aufgeklärt wurde.

Patient*innen haben somit sowohl das Verschulden der Mediziner*innen als auch die sogenannte Kausalität nachzuweisen.

Die Kausalität ist z.B zu verneinen, wenn zwar keine Zustimmung vorliegt, es aber keine Alternative zu einer Zustimmung gegeben hat.

Um diesen Nachweis erbringen zu können, ist es ratsam, mit der zuständigen Krankenkasse zusammen zu arbeiten. Die meisten Krankenkassen haben Fachabteilungen für Behandlungsfehler gebildet. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Fachabteilungen ist es in vielen Fällen möglich, kostenlose Gutachten zu erhalten, die die Beweisführung vor Gericht erleichtern können.

Die Verfahren im Arzthaftungsrecht gegen Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sind kostspielig. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns darum, von dieser eine so genannte Deckungszusage zu erhalten.

Wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, kann die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich.